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Der aktuelle Vorstand 2009 - 2013

 
Über uns  

Vertreterversammlung

Übersicht:

Der Vertreterversammlung gehören an:

  • die Mitglieder des Diözesan-Caritasrates
  • bis zu 80 Vertreter der persönlichen Mitglieder der Caritasverbände sowie
  • Vertreter der nachfolgenden Institutionen:
  1. je ein Vertreter der diözesanen Fachverbände
  2. zehn Vertreter der caritativen Orden und Genossenschaften sowie
  3. zehn Vertreter der caritativen Einrichtungen.

Die Amtszeit beträgt vier Jahre.

Mitglieder des Diözesan-Caritasrates mit Caritasfahne bei der Einführung von Bischof Doktor Stephan Ackermann im Mai 2009
Mitglieder des Diözesan-Caritasrates bei der Einführung von
Bischof Doktor Stephan Ackermann im Mai 2009


Die Vertreterversammlung wählt aus ihrer Mitte den Diözesan-Caritasrat sowie die Vertreter für die Delegiertenversammlung des Deutschen Caritasverbandes Sie nimmt den Arbeitsbericht des Diözesan-Caritasrates entgegen, berät über Grundsatzfragen der Caritas und entscheidet über Satzungsänderungen.

Diözesan-Caritasrat

Zum Diözesan-Caritasrat gehören:

  • die Mitglieder des Vorstandes
  • die Vorsitzenden der Caritasverbände
  • zehn von der Vertreterversammlung aus ihrer Mitte gewählte Vertreter der persönlichen Mitglieder der Caritasverbände
  • dreizehn von der Vertreterversammlung aus ihrer Mitte gewählte Vertreter von Institutionen, nämlich sechs Vertreter der Fachverbände, zwei Vertreter der caritativen Orden und Genossenschaften und fünf Vertreter der caritativen Einrichtungen sowie drei weitere Mitglieder, die vom Diözesan-Caritasrat kooptiert werden können.

Die Amtszeit des Diözesan-Caritasrates beträgt vier Jahre.

Der Diözesan-Caritasrat

  • unterstützt und überwacht den Vorstand 
  • berät und entscheidet über Fragen von grundsätzlicher Bedeutung für die Caritasarbeit in der Diözese Trier unter Beachtung der Empfehlungen der Vertreterversammlung
  • koordiniert die caritativen Aktivitäten in der Diözese
  • nimmt den Tätigkeitsbericht des Vorstandes entgegen
  • genehmigt die Jahresrechnung
  • beschließt den Haushaltsplan- und Stellenplanentwurf des Vorstandes
  • gewährt dem Vorstand Entlastung und
  • regelt das Beitragswesen.

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Mitglieder des Diözesan-Caritasrates 2009 - 2013

Dem neuen Diözesan-Caritasrat gehören in seiner sechsten Wahlperiode - über die geborenen Mitglieder, darunter die Vorsitzenden der örtlichen Caritasverbande, hinaus - die gewählten Mitglieder an. Vorstand und Diözesan-Caritasrat 2009 - 2013

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Vorstand

Der Vorstand besteht aus:

  • dem Vorsitzenden und der Diözesan-Caritasdirektorin, die vom Bischof von Trier ernannt werden
  • vier vom Diözesan-Caritasrat für vier Jahre gewählten Mitgliedern, darunter den beiden stellvertretenden Vorsitzenden,
  • und einem vom Bischof von Trier entsandten Mitglied.
    Der Vorstand vertritt den Diözesan-Caritasverband nach außen. Er entscheidet darüber hinaus über alle wichtigen Angelegenheiten des Verbandes.

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Weitere Infos zum Thema »Gremien«