Die weitere Aussetzung des Familiennachzugs für Geflüchtete aus Kriegs- und Terrorländern, die zurzeit diskutiert wird, ist für die Caritas ethisch und integrationspolitisch nicht hinnehmbar. Betroffen sind beispielsweise syrische Familien. Weihbischof Franz Josef Gebert, der Vorsitzende des Diözesan-Caritasverbandes Trier, sagt dazu: "Der Schutz von Ehe und Familie ist ein zentrales kirchliches Anliegen und ein Grundrecht. Es darf nicht sein, dass Flüchtlingsfamilien weiter auseinandergerissen bleiben. Für den Familiennachzug müssen daher endlich Möglichkeiten geschaffen werden, denn Frieden in Syrien ist weiterhin nicht in Sicht." Auch mit Blick auf die Integration ist es nachteilig, wenn Familienväter permanent in Sorge um ihre Angehörigen in den ausgebombten syrischen Städten oder in überfüllten Flüchtlingslagern sind. Weihbischof Gebert: "Integration kann nur dann gelingen, wenn die Familie in Sicherheit zusammen ist. Daher sollte die Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Geschützte endlich beendet werden. Der Familiennachzug bei anerkannten Flüchtlingen sollte beschleunigt werden. Der Familiennachzug darf nicht zu einem Steuerungsinstrument zur Begrenzung von Flüchtlingszahlen werden. Familie gehört zusammen."
Im Herbst 2015 kamen fast 900.000 Flüchtlinge nach Deutschland, die Mehrzahl davon allein reisende Männer. Angesichts der oft lebensbedrohlichen Umstände, die eine Flucht mit sich bringt, brechen meist zunächst die Familienväter alleine auf. Sie versuchen dann, den Rest der Familie in einem geregelten Verfahren auf sicheren Wegen ins Asylland nachzuholen.
Der Nachzug von engen Verwandten wurde von der Bundesregierung für Familien von "Flüchtlingen mit subsidiärem Schutz" für zwei Jahre bis März 2018 ausgesetzt. Davon sind viele Syrer betroffen. Die Caritas hatte diese politische Entscheidung bereits damals kritisiert.
Seit Einführung der Wartefrist hat sich die Zahl der Geflüchteten, die nur einen subsidiären Schutz erhalten, zudem stark erhöht. Während im Jahr 2015 nur eine kleine Minderheit diesen geringeren Schutzstatus erhielt, stieg dieser Anteil nach Inkrafttreten des Asylpakets II drastisch an. Mit Inkrafttreten des Asylpakets II war im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge geregelt worden, dass eine Anerkennung nach der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) nicht mehr die Regelentscheidung sei und im Einzelfall geprüft werden müsse, ob ein Flüchtlingsschutz nach der GFK oder nur ein subsidiärer Schutz zu gewähren sei. Aber auch subsidiär Schutzberechtigte fliehen vor Krieg oder Folter und können daher meist auf längere Zeit nicht zu ihren Familien zurückkehren, denen oft ebenfalls Gefahr droht.
Info: 50 000 € für Familienzusammenführung vom "Willkommensnetz"
Das gemeinsam von Caritas und Bistum getragene "Willkommensnetz" fördert die Familienzusammenführung: Bis Ende des Jahres 2017 wird über den Flüchtlingsfonds ein Betrag von insgesamt 50.000 € zur Unterstützung bei Familienzusammenführungen bereit gestellt. Informationen zum Willkommensnetz unter www.bistum-trier.de/willkommens-netzde/