"Diese Neuregelung steht dem Schutz von Ehe und Familie entgegen und erschwert die Integration vor allem der syrischen Flüchtlinge." Auch die erfolgreiche Integrationsarbeit des gemeinsamen "Willkommensnetzes" von Bistum und Caritas werde dadurch in Zukunft erschwert. "Unser von vielen Ehrenamtlichen mitgetragenes Willkommensnetz ist als nachhaltiges Hilfeangebot angelegt und weist schon viele Erfolge bei der Integration von Flüchtlingen auf. Wie aber können sich die syrischen Flüchtlinge integrieren, wenn die Familie weiter zerrissen bleibt und alle anderen Gedanken für die gemeinsame Zukunft in den Hintergrund drängt?" Die Haltung der Kirchen zum Schutz von Ehe und Familie sei eine unumstößliche Position, die in vielen politischen Gesprächen vertreten werde. "Die hohe Bedeutung der Familie betonen auch alle Parteien in ihren Programmen. Also sind die Worte da, aber wir hätten uns gewünscht, dass ihnen auch politische Taten folgen", so Gebert.
Mit der Neuregelung wird das Leid der betroffenen Familien, die eine schon oft quälende Zeit des Wartens hinter sich haben, weiter vergrößert. Aber nicht nur humanitäre Gründe sprechen gegen die jetzt geplanten Maßnahmen, sondern auch die im Grundgesetz und der Europäischen Menschenrechtskonvention festgeschriebenen Vorgaben: Die Neuregelung sieht vor, dass monatlich höchstens 1 000 Familienangehörige im Rahmen des Nachzugs kommen dürfen. Darüber hinaus können weitere Nachzüge über das Fortbestehen einer schon jetzt geltenden Härtefall-Regelung ermöglicht werden, die in der Vergangenheit von den zuständigen Stellen allerdings sehr eng ausgelegt wurde und in nur wenigen Fällen zum Erfolg für die Familien geführt hat. Vor allem die Frage nach den Kriterien bleibt offen, nach denen eine Auswahl bei Menschen getroffene werden soll, die durch das Grundgesetz und das Völkerrecht geschützt sind.