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Was wir tun Behindertenhilfe

Gleichberechtigte Teilhabe voranbringen

Der Caritasverband für die Diözese Trier übernimmt die spitzenverbandliche Vertretung der 160 katholischen Einrichtungen und Dienste der Behindertenhilfe.

Eine behinderte Frau im Rollstuhl hat sichtlich FreudeKNA - Deutscher Caritasverband e. V.

In den Einrichtungen und Diensten lernen, arbeiten und leben Menschen mit Behinderung. In dieser Arbeit sind wir stets bestrebt, gemeinsam mit unseren Partnern in Staat und Gesellschaft die Lebensbedingungen für die Menschen mit Behinderung weiter zu entwickeln und die gleichberechtigte Teilhabe, das Recht auf Selbstbestimmung und die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung voranzubringen.

Gemeinsam mit dem Referat Betriebswirtschaft der Einrichtungen und dem Justitiariat unterstützt das Referat Behindertenhilfe die Dienste und Einrichtungen in allen Belangen der Leistungserbringung und der Vertragsgestaltung mit den Vereinbarungspartnern. Getragen ist unsere Arbeit dabei stets von unserem christlichen Menschenbild und orientiert sich an der UN-Behindertenrechtskonvention.

Katholische Landesarbeitsgemeinschaft Behindertenhilfe und Psychiatrie Rheinland-Pfalz

Bereits 1997 haben die Caritasverbände in Rheinland-Pfalz  eine Arbeitsgemeinschaft gegründet, in der alle rheinland-pfälzischen Katholischen Träger der Behindertenhilfe und Psychiatrie Mitglied sind. Aufgabe und Ziel dieser Landesarbeitsgemeinschaft ist es, die gemeinsamen Interessen der angeschlossenen Einrichtungen und Dienste der Hilfe für behinderte und psychisch kranke Menschen zu vertreten und zu fördern. Ebenso hat sie die Aufgabe, die Interessen der in den Einrichtungen und Diensten betreuten Menschen und deren Angehörigen zu vertreten.

Partner in der spitzenverbandlichen Arbeit sind insbesondere:

  • Liga der Freien Wohlfahrtspflege in Rheinland-Pfalz e.V.
  • Liga der Freien Wohlfahrtspflege Saar
  • Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demographie Rheinland-Pfalz 
  • Ministerium für Soziales, Gesundheit Frauen und Familie des Saarlandes

Auf einen Blick

Begegnungstag Heilig Rock-Tage

Der gemeinsam vom Diözesan-Caritasverband und dem Bistum Trier gestaltete "Begegnungstag der Menschen mit und ohne Behinderung" im Rahmen der Heilig-Rock-Tage war auch 2018 ein voller Erfolg. Hier geht's zu den Eindrücken des Tages, der unter dem Motto "Herausgerufen. Begegnung im Zeichen der Synode" stand.

UN-Behindertenrechtskonvention

Die UN-Behindertenrechtskonvention "…stellt die Pflichten der Staaten heraus, die für Menschen mit Behinderungen bestehenden Menschenrechte zu gewährleisten.  Aufgabe aller Menschenrechtskonventionen ist das Empowerment der Menschen, indem Ansprüche auf Selbstbestimmung, Diskriminierungsfreiheit und gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe geltend gemacht werden und ihre Durchsetzung ermöglicht wird. In der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen kommt das Bewusstsein der eigenen Menschenwürde und der des anderen als Grundlage dieses Empowerment  (…)  stark zum Tragen,…".

 "Inklusive Gesellschaft"

Das Ziel der Konvention durch Achtung unterschiedlicher Begabungen und Fähigkeiten der Menschen mit Behinderungen, "diversity-Ansatz", die Entwicklung einer menschlichen, sozialen und wirtschaftlichen Gesellschaft unter uneingeschränkter Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (inklusive Gesellschaft) zu fördern, ohne deren Bedürfnisse zu übersehen, wird bereits in der Präambel) aufgestellt. Das nicht von vorneherein negative Verständnis von Behinderung, sondern die Normalität des gemeinsamen Lebens mit und ohne Behinderungen steigert die Lebensqualität aller Bürger. Durch die Bewusstseinsbildung der Achtung der Menschenwürde der Menschen mit Behinderungen kann deren Selbstachtung entstehen Artikel 24 Absatz 1 a). Die Vertragsstaaten der Konvention sollen Maßnahmen der gesellschaftlichen Aufklärung und Bewusstseinsbildung ergreifen, Artikel 8, und durch eine von Zugangs- und Partizipationshindernissen befreite Alltagskultur das Bewusstsein eigener Würde von Menschen mit Behinderungen stärken."

Quelle: Wikipedia

Behindertenhilfe im Sozialgesetzbuch

Menschen mit Behinderung erhalten zur Unterstützung Leistungen der Eingliederungshilfe. Dies sind Leistungen der medizinischen Rehabilitation, zur Teilhabe am Arbeitsleben und zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft. Die Eingliederungshilfe hat die Aufgabe

  • drohende Behinderung zu verhüten (Prävention)
  • Beseitigung oder Milderung einer vorhandenen Behinderung oder deren Folgen (Rehabilitation)
  • Eingliederung des behinderten Menschen in die Gesellschaft (Integration)
Menschen mit Behinderung

Eine große Zahl der Menschen mit Behinderung wohnt z.B. in der Familie, manche leben alleine in der eigenen Wohnung oder mit mehreren gemeinsam in einer Wohngemeinschaft oder auch in einer Wohn- und Betreuungseinrichtung. Menschen mit Behinderung gehen, je nach ihren individuellen Fähigkeiten, nach dem Besuch von Kindergarten und Schule einer Beschäftigung in den unterschiedlichen Bereichen nach: auf dem ersten Arbeitsmarkt mit einer entsprechenden Unterstützung, in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung oder in einer Tagesförderstätte.

Zahlen & Fakten

Der Caritasverband für die Diözese Trier e.V. erstreckt sich über weite Teile von Rheinland-Pfalz und Saarland. In diesem Bereich leben insgesamt rund 310.000 Menschen mit einer Schwerbehinderung. Rund 40.000 Menschen erhalten in beiden Ländern aufgrund ihrer geistigen, körperlichen oder mehrfachen Behinderung Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch XII. Insgesamt werden 15.578 Menschen mit Behinderung in und durch 160 katholische Einrichtungen und Dienste betreut.

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Anne Veit-Zenz
Referentin Behindertenhilfe
+49 651 9493-208
+49 651 9493-208
veit-zenz-a@caritas-trier.de
Olivia Nemecska
Sekretärin
+49 651 9493-232
+49 651 9493-232
nemecska-o@caritas-trier.de
Caritasverband für die Diözese Trier e.V.
Sichelstraße 10
54290 Trier
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