Christliche Patientenvorsorge
Was ist neu?
Die aktualisierte vierte Auflage der Christlichen Patientenvorsorge, die jetzt Änderungen der Rechtslage bis zum Mai 2018 berücksichtigt, umfasst insgesamt vier Möglichkeiten für eine selbstbestimmte Vorsorge:
- Die Vorsorgevollmachten
- Die Betreuungsverfügung
- Die Patientenverfügung
- Die Äußerung von Behandlungswünschen
Neu ist gegenüber den vorhergehenden Auflagen, dass auf vielfach geäußerten Wunsch die Möglichkeiten der Vorsorgevollmacht erweitert wurden. Deshalb sind jetzt drei verschiedene mögliche Vorsorgevollmachten enthalten:
- Die Vorsorgevollmacht in Gesundheits- und Aufenthaltsangelegenheiten
- Die Vorsorgevollmacht zu Totensorge, Organspende und Bestattung
- Die Generalvollmacht in den übrigen Angelegenheiten, die insbesondere eine vermögensrechtliche Bevollmächtigung ermöglicht und auch über den Tod hinaus gilt.
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