Schwerbehindertenvertretung
Sie unterstützt bei deren Eingliederung in unseren Verband. Sie steht Kolleginnen und Kollegen mit Behinderung oder mit drohender Behinderung beratend zur Seite und vertritt deren Interessen.
Die SBV nimmt Anregungen, Beschwerden und Anliegen von schwerbehinderten/gleichgestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern entgegen, und falls diese berechtigt erscheinen, wird sie in Verhandlung mit dem Dienstgeber auf eine Erledigung hinwirken.
Die SBV achtet darauf, dass die zugunsten schwerbehinderter/gleichgestellten Menschen geltenden Gesetze und die Dienstvereinbarungen (Inklusionsvereinbarung, Betriebliches Eingliederungsmanagement) durchgeführt und eingehalten werden.
Die SBV ist vom Dienstgeber in den Schwerbehinderte betreffenden Angelegenheiten rechtzeitig und umfassend zu unterrichten und vor einer Entscheidung zu hören.
Die SBV ist nicht Teil der Mitarbeitervertretung (MAV), sondern eine eigenständige Institution, die von den schwerbehinderten/gleichgestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auf vier Jahre gewählt wird. Sie arbeitet eng mit der MAV zusammen und hat das Recht, an jeder MAV-Sitzung und am Jahresgespräch mit der Verbandsleitung teilzunehmen.
Die Schwerbehindertenvertretung wird in der aktuellen Amtsperiode (bis 2026) wahrgenommen durch Anne Veit-Zenz und stellvertretend durch Monika Schmitt.