Sexualisierte Gewalt in Diensten und Einrichtungen der Caritas
Der Schutz vor sexualisierter Gewalt wird in Einrichtungen und Diensten der Caritas mit besonderer Achtsamkeit umgesetzt. Sowohl in den Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz , als auch in den Empfehlungen des Deutschen Caritasverbandes sind deutliche Standards formuliert worden.
Dazu gehört auch, dass für den Fall, wenn Menschen in Diensten und Einrichtungen der Caritas in ihrer sexuellen Selbstbestimmung verletzt werden, dafür gesorgt ist, dass dies schnell entdeckt und dagegen vorgegangen werden kann.
In solchen Situationen wenden Sie sich in der Regel bitte an die Ansprechperson für sexualisierte Gewalt des jeweiligen Trägers der Einrichtung.
Gerne können Sie sich auch an die vom Diözesan-Caritasverband extern beauftragten Ansprechpersonen wenden.