Beihilfen aus dem Bischofsfonds für schwangere Frauen
Seit vielen Jahren gibt es im Bistum Trier bereits den bischöflichen Hilfsfonds, aus dem schwangere Frauen in Notsituationen schnelle Hilfe gewährt werden kann. Diese Hilfe soll alle betroffenen Frauen erreichen können, unabhängig davon, welche Beratungsstelle sie zuerst aufgesucht haben.
Wer kann die Hilfe erhalten?
Ratsuchende Frauen und Paare, die in Verbindung mit einer Schwangerschaft und/ oder Geburt finanzielle Hilfe benötigen.
Welche Hilfen sind möglich?
Die Hilfen richten sich nach der konkreten Bedarfslage und finanziellen Situation der ratsuchenden Frau. Anträge auf Beihilfen können während der Schwangerschaft, in Ausnahmesituationen auch bis vier Wochen nach der Geburt, gestellt werden.
Beispiele sind Hilfen zu notwendigen Anschaffungen im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Geburt und Beihilfen zu Babynahrung.
Was ist zu beachten?
Gesetzliche Ansprüche müssen vorrangig beantragt werden. Es gibt Einkommensgrenzen, die für die Gewährung der Hilfen bedeutsam sind. Die Beihilfe muss vor der Geburt des Kindes beantragt werden.
Was muss man tun, um die Hilfe zu erhalten?
Die Hilfen werden von den katholischen Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen des Caritasverbandes oder des Sozialdienst katholischer Frauen vermittelt.
Weiterführende Links:
Rheinland-Pfalz: Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz
Saarland: Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie