Caritas und Bistum begrüßen Neufassung der Grundordnung
Die Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands (VDD) hat am 22. November 2022 eine Neufassung des Kirchlichen Arbeitsrechts in Form der "Grundordnung des kirchlichen Dienstes" als Empfehlung für die deutschen (Erz-)Bistümer beschlossen. Sie löst die Grundordnung vom 27. April 2015 ab, die nach einigen Jahren einer Evaluation unterzogen wurde. Der Deutsche Caritasverband begrüßt die Entscheidung der Bischöfe und spricht von einer "grundlegenden Modernisierung" der arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen für die rund 700.000 Beschäftigten der Caritas ebenso wie für die ca. 90.000 Beschäftigten in den Ordinariaten, katholischen Schulen und bei anderen katholischen Trägern. Der Deutsche Caritasverband hat sich im Rahmen des breit angelegten Beteiligungsprozesses intensiv an den Reformdiskussionen beteiligt. "Die ‚Zehn Zusagen‘, die der Caritasrat im Frühjahr für die Mitarbeitenden der Caritas beschlossen hat, stehen Pate für den neuen Ansatz, der sich von einem Arbeitsrecht der Verbote und Gebote verabschiedet", so Caritas-Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa.
Bischof Dr. Stephan Ackermann begrüßte ebenfalls die Verabschiedung der Neufassung: "Ich bin froh über diese Entscheidung hin zu einem kirchlichen Arbeitsrecht, das sowohl zeitgemäß ist, also der Lebenswirklichkeit der Menschen gerecht wird, als auch den kirchlichen Auftrag ernst nimmt." Er kündigte an, die Neufassung der Grundordnung so schnell wie möglich für das Bistum Trier zu übernehmen.
Da das Thema Grundordnung sehr komplex ist, verweisen wir auf folgende Informationsquellen, die das Thema ausführlich darstellen:
Interview mit Caritas-Vorsitzendem Benedikt Welter vom 23.11.22 auf SR 3 Saarlandwelle