Positiv ist aus Sicht der katholischen Krankenhäuser, dass das Land die regionalen Versorgungsstrukturen und die Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung im Blick hat. Gerade im ländlichen Raum übernehmen katholische Krankenhäuser eine zentrale Verantwortung für die wohnortnahe medizinische Versorgung.
Die jetzt bekannt gegebenen Zuweisungen sind jedoch noch nicht der Abschluss der Krankenhausplanung. Die einzelnen Krankenhausträger werden die vorgesehenen Leistungsgruppen nun sorgfältig und standortbezogen prüfen. Die AKKR wird die weiteren Gespräche zwischen dem Ministerium und den Krankenhausträgern sowie das förmliche Anhörungsverfahren abwarten und konstruktiv begleiten.
Entscheidend wird sein, ob die geplanten Versorgungsstrukturen auch dauerhaft wirtschaftlich tragfähig sind. Eine Zuweisung im Krankenhausplan allein schafft noch keine wirtschaftliche Sicherheit für einen Krankenhausstandort.
Hier besteht ein wesentlicher Zielkonflikt: Während die Krankenhausreform von den Krankenhäusern erhebliche strukturelle Veränderungen und Investitionen verlangt, erhöhen die bundesrechtlichen Einsparmaßnahmen im Rahmen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes gleichzeitig den wirtschaftlichen Druck auf die Häuser.
Besonders betroffen sind freigemeinnützige Krankenhausträger. Anders als kommunale Krankenhäuser verfügen sie nicht über einen vergleichbaren Rückhalt durch einen öffentlichen Trägerhaushalt. Für katholische und andere freigemeinnützige Krankenhäuser gibt es keinen Schutzschirm, der eine dauerhafte Unterfinanzierung auffangen könnte. Das wirtschaftliche Risiko verbleibt damit unmittelbar bei den Trägern.
Gerade deshalb müssen Krankenhausplanung und Krankenhausfinanzierung zusammen gedacht werden. Wenn ein Standort für die regionale Versorgung benötigt wird und einen entsprechenden Versorgungsauftrag erhält, müssen auch die wirtschaftlichen Voraussetzungen geschaffen werden, diesen Auftrag dauerhaft erfüllen zu können.
Die AKKR wird die weiteren Gespräche mit dem Land abwarten. Ziel muss es sein, eine Krankenhausstruktur zu entwickeln, die medizinische Qualität, wohnortnahe Versorgung und wirtschaftliche Tragfähigkeit gleichermaßen sichert.
Planungssicherheit braucht Finanzierungssicherheit. Eine Krankenhausplanung kann einen Standort als versorgungsnotwendig ausweisen - wirtschaftlich sichern kann sie ihn allein jedoch nicht.