Kinder, Jugendliche & ihre Familien stark machen
Unter erzieherischen Angeboten werden die beratenden, begleitenden und betreuenden sozialpädagogischen Hilfen verstanden, die im Kinder- und Jugendhilfegesetz - zweites Kapitel, vierter Abschnitt - "Hilfe zur Erziehung" (Achtes Buch des Sozialgesetzbuches, SGB VIII) beschrieben werden.
Beispiele für erzieherische Hilfen:
- Betreutes (Familien-)Wohnen
- Professionelle Erziehungsstellen
- Jugendwohngemeinschaft
- Tagesgruppen
- Stationäre Wohngruppen
- Sozialpädagogische Familienhilfe
- u.v.m.
Das Referat Kinder- und Jugendhilfe erhält im Austausch mit den angeschlossenen Trägern, Einrichtungen und Diensten der ambulanten, teilstationären und stationären Kinder- und Jugendhilfe im Caritasverband Einsicht in deren unterschiedlichen Belange. Das Referat bündelt und vertritt die Anliegen in verschiedenen Fachgremien auf Diözesan-, Landes- sowie Bundesebene.
Gemeinsames Ziel ist eine gute Vernetzung innerhalb der Kinder- und Jugendhilfe in den Bundesländern Rheinland-Pfalz und Saarland, die Mitgestaltung politischer und wirtschaftlicher Rahmenbedingungen sowie die Wahrung und Förderung des katholischen Profils der Einrichtungen und Dienste.
Aufgaben
- Geschäftsführung der Caritas-Landesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendhilfe im Saarland (C-LAG KJH Saar) durch Hanna Dietrich
- aktive Arbeit im Vorstand der C-LAG KJ Rheinland-Pfalz durch Laura Tober
- Vertretungs- und Lobbyarbeit in fachpolitischen Gremien auf Bistums-, Länder- und Bundesebene
- Vernetzung und Organisationsentwicklung
- Wissenstransfer und Fortbildungsangebote
- Begleitung des Umsetzungsprozesses des reformierten SGB VIII
- Unterstützung bei der Umsetzung der Präventionsempfehlungen gegen sexualisierte Gewalt
- Beratung der Träger, Einrichtungen und Dienste der Kinder- und Jugendhilfe