Kinder, Jugendliche & ihre Familien stark machen
Unter Hilfen zur Erziehung werden die beratenden, begleitenden und betreuenden sozialpädagogischen Hilfen verstanden, die im Kinder- und Jugendhilfegesetz beschrieben werden. Grundlegend unterstützen sie Kinder, Jugendliche und Familien, die in benachteiligten Verhältnissen leben und tragen Sorge für eine stabilisierende Versorgung, Förderung und Betreuung aller Familien in der Gesellschaft.
Foto: Pedro Citoler
Hilfen zur Erziehung umfassen:
- Erziehungsberatung
- Soziale Gruppenarbeit
- Erziehungsbeistandschaft
- Sozialpädagogische Familienhilfe
- Tagesgruppen
- Vollzeitpflege in einer anderen Familie
- Stationäre Wohngruppen
- Sozialpädagogische Einzelbetreuung
- u.v.m.
Fortwährender Austausch
Das Referat Kinder- und Jugendhilfe steht im fortwährenden Austausch mit den angeschlossenen Trägern, Einrichtungen und Diensten, die entsprechende ambulante, teilstationäre und stationäre Angebote bereitstellen.
So erhält es Einsicht in deren unterschiedliche Belange, bündelt und vertritt deren Anliegen in Fachgremien auf Bistums-, Landes- und Bundesebene. Ziel ist eine gute Vernetzung innerhalb der Kinder- und Jugendhilfe, die Mitgestaltung politischer und wirtschaftlicher Rahmenbedingungen sowie die Wahrung und Förderung des katholischen Profils der Einrichtungen und Dienste.
Aufgaben:
- Beratung der Träger, Einrichtungen und Dienste der Kinder- und Jugendhilfe
- Geschäftsführung der länderübergreifenden "Arbeitsgemeinschaft katholischer Träger von Einrichtungen und Diensten der erzieherischen Kinder- und Jugendhilfe der Diözese Trier" (AGkE Trier)
- Vertretungs- und Lobbyarbeit in fachpolitischen Gremien auf Bistums-, Länder- und Bundesebene
- Vernetzung und Organisationsentwicklung
- Wissenstransfer, Fort- und Weiterbildungsbildungsangebote